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	<title>Frank-Ruediger Scheffler, Autor bei Restart Magazin</title>
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		<title>Corona-Hilfen – warum insolvente Unternehmen in Eigenverwaltung leer ausgehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank-Ruediger Scheffler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2022 09:06:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die bewilligten Corona-Hilfen belaufen sich inzwischen auf eine historische Summe von fast 130 Milliarden Euro (Stand 14.12.2021). Ein solches Ausmaß an staatlichen Hilfsprogrammen war seit dem Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg nicht mehr notwendig.</p>
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									<p></p>
<p><em>Die bewilligten Corona-Hilfen belaufen sich inzwischen auf eine historische Summe von fast 130 Milliarden Euro</em><em> (Stand 14.12.2021). Ein solches Ausmaß an staatlichen Hilfsprogrammen war seit dem Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg nicht mehr notwendig. Die Unterstützung soll der deutschen Wirtschaft den dringend benötigten Auftrieb zur Überwindung der Krise geben. Doch viele Experten und Expertinnen kritisieren die Handhabung der</em><em> Corona-Hilfen und halten sie für volkswirtschaftlich bedenklich.</em></p>
<p><strong>Hilfe tatsächlich für alle pandemiegeschädigten Unternehmen?</strong></p>
<p>Die staatlichen Hilfspakete sollen alle Unternehmen, Soloselbständigen und FreiberuflerInnen unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind – so das Versprechen des Bundeswirtschaftsministeriums. Ausgeschlossen werden allerdings Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, und somit auch Unternehmen im Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren. Für viele Insolvenzexperten ist das unverständlich, denn Betriebe im Eigenverwaltungsverfahren haben eine transparente finanzielle Struktur, arbeiten an einem neuen wirtschaftlichen Fundament und wissen erfahrene Sanierungsexperten an ihrer Seite. Nur die Rücklagen fehlen, um die Folgen der Pandemie abzufangen.</p>
<p><strong>Keine Unterstützung trotz positiver Fortführungsprognose</strong></p>
<p>Gerade bei Insolvenzen in Eigenverwaltung stehen die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung meist gut. Schließlich wird vor Bewilligung des Antrags geprüft, wie aussichtsreich eine Neuaufstellung überhaupt ist. Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren bleibt das operative Geschäft in den Händen der bisherigen Geschäftsführung, Sanierungsberater unterstützen in der Regel. Zusätzlich wird das Verfahren durch vom Gericht bestellte Sachwalter, welche auf die Wahrung der Gläubigerinteressen achten, überwacht. Neben Insolvenzexperten werden auch die Stakeholder in den Prozess eingebunden: Banken, Kunden, Lieferanten und die Belegschaft. Doch trotz des transparenten und umfassenden Sanierungsansatzes wird diesen Unternehmen die staatliche Hilfe verweigert. Selbst dann, wenn sie bereits ein fundiertes Sanierungskonzept vorweisen können und der Verfahrensabschluss nur noch reine Formsache ist.</p>
<p><strong>Stattdessen: Aufschieben wurde belohnt</strong></p>
<p>Auf der anderen Seite gingen Hilfen zum Teil an „Zombieunternehmen“, die oft nur formell noch nicht insolvent sind – auch wenn das natürlich anders angedacht ist. Da die Schieflage hier jedoch bisher unter dem Radar blieb, gibt es auch keine Prüfung der Fortführungsfähigkeit. Es ist meist aber mehr als unwahrscheinlich, dass solche Unternehmen die Auswirkungen der Coronakrise langfristig überstehen werden. Gerade aufgrund der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht saß sicher manch insolvenzreifes Unternehmen eine Insolvenzanmeldung aus. Die Gefahr dabei: Ohne entsprechende Expertise finanzieren UnternehmerInnen oft nur kosmetische Einzelmaßnahmen, statt die Ursachen der Krise nachhaltig zu bekämpfen. Im Zweifel wächst dadurch der Bedarf an Mitteln noch zusätzlich an. Außerdem verlieren die Unternehmen wertvolle Zeit für die Sanierung, die Ursachen werden nicht beseitigt. Denn: Je früher auf eine wirtschaftliche Schieflage reagiert wird, desto besser sind die Aussichten auf einen Erhalt des Unternehmens.</p>
<p><strong>Entsteht eine Parallelwirtschaft?</strong></p>
<p>Die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollte dazu dienen, Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, vor einer Pleite zu bewahren. Doch der darauffolgende, massive Rückgang bei den Insolvenzzahlen zeigt, dass sich die Entwicklung der Konkurse dadurch eher von der tatsächlichen Wirtschaftslage abgekoppelt hat. Es verblieben Unternehmen am Markt, die auch ohne Corona-Krise nicht mehr überlebensfähig wären. In dieser Entwicklung sehen Insolvenzexperten eine Verzerrung des Wettbewerbs. Die Folgen davon werden sich in den nächsten Monaten und Jahren noch zeigen.</p>
<p><strong>Forderung nach Überarbeitung bleibt wirkungslos</strong></p>
<p>Eine Unterscheidung nur nach dem formellen Status „insolvent“ oder „nicht insolvent“, ist für eine verantwortungsvolle Verteilung der Coronahilfen nicht ausreichend. In einigen Fällen trafen Unternehmer schon vor der Corona-Krise falsche ökonomische Entscheidungen, deren Folgen durch die Pandemie nur verstärkt wurden. Für Experten ist es somit nicht nachvollziehbar, dass im Grunde insolvente Unternehmen, die die Insolvenz lediglich nicht anmelden mussten, Coronahilfen erhalten haben – Unternehmen in einer aussichtsreichen Sanierung aber nicht.</p>
<p>Doch die Forderungen nach Nachbesserungen bei den Antragsregelungen laufen bisher ins Leere. Die Begründung: Eine Antragsberechtigung während eines laufenden Insolvenzverfahrens wäre mit aufwendigen Prüfungen verbunden. Eine Fortführungsperspektive müsste bestimmt werden, was neben hohem Personalaufwand auch eine lange Verzögerung zwischen Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung zur Folge hätte. Damit könnten die staatlichen Hilfen nicht mehr zur kurzfristigen Stabilisierung beitragen. Stattdessen wird in diesen Fällen auf die Härtefallfonds verwiesen.</p>
<p><strong>Rechtzeitig die Weichen stellen</strong></p>
<p>Da in der Eigenverwaltung entsprechend auch weiterhin keine staatliche Hilfe zu erwarten ist, müssen kriselnde Unternehmen umso zeitiger saniert und im Rahmen des Verfahrens konsequent neu aufgestellt werden.</p>
<p><em>Sie haben Fragen rund um Insolvenz, Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren? Unser Experte berät Sie gern.</em></p>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">beitrag von Franz-Rüdiger Scheffler</h2>				</div>
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									<p>Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a><a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">.</a></p>
<p>Telefon:  +49 351 477 82 51</p>
<p><a href="mailto:schaeffler@tiefenbacher.de" target="_blank" rel="noopener">schaeffler@tiefenbacher.de</a></p>
<p><a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de</a></p>								</div>
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		<title>Corona-Maßnahmen treffen von Schließungen betroffenen Handel hart – 40 Milliarden Umsatzverlust in den ersten fünf Monaten 2021</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank-Ruediger Scheffler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 May 2021 05:04:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie der Handelsverband Deutschland (HDE) in seiner Pressemitteilung vom 12. Mai 2021 informiert, verlieren Einzelhändler des Nicht-Lebensmittelhandels durch Lockdown, Geschäftsschließungen und den aktuellen neuen Vorgaben für Öffnungen in den ersten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://restartmagazin.de/allgemein/corona-massnahmen-treffen-von-schliessungen-betroffenen-handel-hart-40-milliarden-umsatzverlust-in-den-ersten-fuenf-monaten-2021/">Corona-Maßnahmen treffen von Schließungen betroffenen Handel hart – 40 Milliarden Umsatzverlust in den ersten fünf Monaten 2021</a> erschien zuerst auf <a href="https://restartmagazin.de">Restart Magazin</a>.</p>
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									<p>Wie der Handelsverband Deutschland (HDE) in seiner <a href="https://einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/13332-zwischenbilanz-fuer-januar-bis-mai-2021-40-milliarden-euro-umsatzverlust-corona-massnahmen-treffen-von-schliessungen-betroffenen-handel-hart">Pressemitteilung vom 12. Mai 2021</a> informiert, verlieren Einzelhändler des Nicht-Lebensmittelhandels durch Lockdown, Geschäftsschließungen und den aktuellen neuen Vorgaben für Öffnungen in den ersten Monaten des Jahres rund 40 Milliarden Euro Umsatz.</p>
<p><strong>Handel sieht sich in großen Teilen in der Existenz bedroht</strong></p>
<p>Nach einer aktuellen HDE-Umfrage in der ersten Maiwoche unter etwas mehr als 1.000 Händlern, sieht sich deshalb zum Beispiel mehr als die Hälfte der Bekleidungshändler ohne weitere staatliche Hilfen im Jahresverlauf in Existenzgefahr. Der Handelsverband Deutschland fordert angesichts der dramatischen Zahlen weiterhin Anpassungen und mehr Tempo bei den staatlichen Corona-Hilfen sowie eindeutige Öffnungsperspektiven.</p>
<p>Im Bekleidungshandel sehen sich für dieses Jahr ohne weitere staatliche Hilfen 53 Prozent der Händler in ihrer Existenz bedroht, im Schuh- und Lederwarenhandel sind es sogar knapp 60 Prozent. So wertvoll Signale an die Menschen wie eine Öffnung der Geschäfte mit Testpflicht oder Terminvereinbarung für die Stimmung sind, wirtschaftlich ist das für viele Geschäfte nicht. So sprechen die Händler, die mit Testpflicht geöffnet haben, in der HDE-Umfrage im Durchschnitt von Umsatzverlusten von beinahe 60 Prozent. Beim Einkaufen mit Terminvereinbarung liegen die Verluste bei knapp 50 Prozent. Und auch das Shoppen mit Begrenzung der Kundenzahl beschert den befragten Händlern mehr als ein Drittel weniger Umsatz als vor der Krise. Bei gänzlicher Schließung der Läden, liegen die Rückgänge nur jeweils rund zehn Prozent höher.</p>
<p><strong>Neue Öffnungs-Regelungen schrecken Kunden ab</strong></p>
<p>Spiegel online berichtet, dass viele Händler in den Öffnungskonzepten mit Tests oder Terminbuchung „eine ruinöse, willkürliche und völlig einseitige Belastung des ohnehin schon durch Zwangsschließung drangsalierten Handels“ &#8211; Zitat Timm Homann, Chef der Modekette Ernsting&#8217;s Family, sehen. Das vergraule die Kunden eher, als dass es sie zum Shoppen einlädt. Zumal die sich ständig ändernden Inzidenzzahlen und damit Öffnungsmöglichkeiten oder eben Schließungen, bei Geschäftsinhabern, Mitarbeitern und Kunden für Verwirrung, Frust und Verunsicherung sorgt. „Die Regeln, ob Filialen öffnen könnten, würden außerdem so kurzfristig geändert, dass man kaum noch darauf sinnvoll reagieren könne“, wird Marcus Diekmann, Chef des Fahrradhändlers Rose Bikes in Bocholt, vom Spiegel zitiert. Und s.Oliver-Chef Claus-Dietrich Lahrs äußerte „Die aktuellen Regelungen sind aus unserer Sicht keine Öffnungsperspektive. Wir brauchen Verlässlichkeit.“</p>
<p><strong>Die Lage im Handel ist alarmierend – staatliche Hilfen stehen teilweise noch aus und reichen nicht</strong></p>
<p>Trotz der misslichen Lage öffnen viele Händler ihre Läden, um die Kunden nicht gänzlich zu verlieren und ihre Mitarbeiter zu halten. Aber in der Regel zahlen die Firmen dann drauf. Denn für die aus der Kurzarbeit zurückgeholten Mitarbeiter gibt es dann keine staatlichen Hilfen mehr, die Personalkosten schlagen wieder voll zu Buche. Ähnlich verhält es sich mit den Mietkosten. Viele Händler haben mit ihren Vermietern Vereinbarungen getroffen, nach denen diese bei geschlossenen Läden einen großen Teil der Mietkosten erlassen. Öffnen die Händler wieder, ist die gesamte Miete zu zahlen.</p>
<p>„Die Lage im Nicht-Lebensmittelhandel ist vielerorts alarmierend schlecht. Deshalb müssen die Corona-Hilfen jetzt schnellstmöglich komplett ausgezahlt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut der HDE-Umfrage haben fast drei Viertel der betroffenen Händler seit Beginn der Krise staatliche Unterstützung bekommen. Aber 60 Prozent warten noch auf ausstehende Zahlungen und 60 Prozent der Empfänger von Abschlagszahlungen erhielten weniger als die Hälfte der Auszahlungssumme.</p>
<p>Händlerverband und zahlreiche Händler warnen, dass viele Handelsunternehmen keine Chance mehr hätten, die Krise zu überstehen und vor damit einhergehenden hohen Arbeitsplatzverlusten, Perspektivlosigkeit für Auszubildende sowie vor verödenden Innenstädten.</p>
<p><strong>Moderne Restrukturierung kann unterstützen </strong></p>
<p>Immer mehr Einzelhändler nutzen bereits moderne Sanierungsverfahren, um sich neu aufzustellen oder Strukturen zu optimieren. Gern beraten wir Sie vertraulich zu den verschiedenen Möglichkeiten &#8211; wir haben deutschlandweit schon viele Filialisten bei einem erfolgreichen Neustart unterstützt.</p>
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									<p><span style="color: #000000; font-family: Arial, sans-serif;"> Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a><a style="color: #000000;" href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">.</a></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Telefon:  +49 351 477 82 51<br /></span></p>
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		<title>Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet – was bedeutet das für Unternehmen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank-Ruediger Scheffler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Apr 2021 12:47:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem heutigen 30. April geht die Ausnahmeregelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu Ende. Ab dem 1. Mai 2021 müssen Unternehmen bei Insolvenzreife entsprechend wieder einen fristgerechten Insolvenzantrag stellen – [&#8230;]</p>
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									<p>Mit dem heutigen 30. April geht die Ausnahmeregelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu Ende. Ab dem 1. Mai 2021 müssen Unternehmen bei Insolvenzreife entsprechend wieder einen fristgerechten Insolvenzantrag stellen – selbst dann, wenn ihre Zahlungsunfähigkeit durch die Corona-Krise entstanden ist. Was kommt jetzt auf Unternehmen und Geschäftsführung zu? Steht die lange befürchtete Insolvenzwelle nun doch noch bevor?</p>
<p><strong>Aussetzung zuletzt nur noch als Ausnahme</strong></p>
<p>Die nun auslaufende Sonderregelung war für Unternehmen in den letzten Monaten nur noch in Ausnahmefällen wirksam. Unter diesen Bedingungen galt die Verlängerung der Aussetzung bis 30. April 2021:</p>
<ul>
<li>Die Pandemie war der Grund für die finanzielle Schieflage</li>
<li>Das Unternehmen hatte bis Ende Februar 2021 staatliche Hilfszahlungen wie z. B. November- oder Dezemberhilfe beantragt und wartete auf Auszahlung</li>
<li>Die ausstehenden Hilfszahlungen waren ausreichend, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu stabilisieren</li>
</ul>
<p><strong>Mehrfache Verlängerung der Hilfsmaßnahme</strong></p>
<p>Die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde im Frühjahr 2020 beschlossen. Sie sollte dazu dienen, Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, vor einer Insolvenz zu bewahren. Im Zusammenspiel mit staatlichen Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Zuschüssen und KfW-Sofortkrediten sollten die Betriebe stabilisiert werden. Ursprünglich war die Regelung nur bis Ende September 2020 angesetzt. Mit dem Andauern der Corona-Krise wurde sie allerdings mehrfach verlängert. Dabei wurden die Bedingungen für die Insolvenzantragsaussetzung allerdings immer weiter verschärft. So galt bereits die erste Verlängerung bis Ende Dezember 2020 nur noch für überschuldete, aber noch zahlungsfähige Unternehmen. Weitere Verlängerungen zuerst bis Ende Januar und dann schließlich bis Ende April 2021 griffen dann, wie gesehen, nur noch bei Unternehmen, die auf Hilfszahlungen warteten.</p>
<p><strong>Bedingungen oft nicht bekannt</strong></p>
<p>In den eingeschränkten Geltungsbedingungen lag ein zentrales Problem der verlängerten Aussetzung der Antragspflicht. Beobachter gehen davon aus, dass sich viele Unternehmen weiter für antragsbefreit hielten, obwohl sie längst wieder hätten Insolvenz anmelden müssen. Es ist durchaus möglich, dass manche Unternehmen bereits seit letztem Oktober zum Insolvenzantrag verpflichtet waren, aber nicht entsprechend gehandelt haben. Ein Indiz dafür ist der massive Rückgang bei den Insolvenzzahlen.</p>
<p>Die Insolvenzen sind bei den Unternehmen nach Daten der Creditreform Wirtschaftsforschung* 2020 trotz Krise und Rezession im Vergleich zu 2019 um 13,4 Prozent zurückgegangen. Sie fielen auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung Ende der 1990er Jahre. Damit habe sich die Entwicklung der Konkurse nicht nur von der tatsächlichen Wirtschaftslage abgekoppelt – es verblieben auch viele Unternehmen am Markt, die unabhängig von Corona nicht mehr überlebensfähig wären. Die lange Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist nach Ansicht vieler Beobachter einer der Hauptgründe für diese Verzerrungen.</p>
<p><strong>Persönliches Risiko der Geschäftsführung</strong></p>
<p>Haben Unternehmen in den letzten Monaten keine Insolvenz angemeldet, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären, können dadurch ernste Konsequenzen für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer drohen. Denn sie sind verpflichtet, den wirtschaftlichen Status ihres Unternehmens jederzeit zu kennen. Sie müssen außerdem wissen, ob sie unter etwaige Sonderregelungen wie die verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht fallen, oder nicht. Können sie dies selbst nicht ermitteln, müssen sie sich Hilfe bei Rechtsexperten suchen.</p>
<p>Die Gefahr: Wurde bei Eintritt in die Insolvenzreife nicht rechtzeitig ein Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt, steht der Vorwurf einer möglichen Insolvenzverschleppung im Raum. Dafür kann die Geschäftsführung mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft belangt werden. Hinzu kommt die persönliche Haftung für unrechtmäßige Zahlungen des Unternehmens nach der Insolvenzreife. Außerdem sind Tätigkeits- und Gewerbeverbote sowie weitere Verfahren, etwa wegen Betrugs, Untreue oder vorenthaltener Sozialleistungen, möglich. Hier könnten manchen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, wenn sie nun verspätet oder gar nicht Insolvenz anmelden, unangenehme Konsequenzen drohen.</p>
<p><strong>Insolvenzwelle bleibt wohl aus</strong></p>
<p>Tritt ab Mai die Insolvenzantragspflicht wieder uneingeschränkt für alle Unternehmen in Kraft, ist durchaus davon auszugehen, dass auch die Insolvenzzahlen ansteigen werden. Eine Häufung durch verzögerte und verspätete Anmeldungen ist möglich. Die lange Zeit befürchtete Insolvenzwelle wird nach Ansicht vieler Beobachter wohl aber auch dieses Mal nicht über die Wirtschaft hereinbrechen. Denn es gibt nach wie vor eine ganze Reihe staatlicher Hilfsmaßnahmen, zudem haben viele Unternehmen in letzter Zeit günstige Kredite bekommen. Die Schäden durch die Corona-Pandemie werden sich bei vielen Unternehmen wahrscheinlich erst in Form von mittelfristigen und Langzeitfolgen zeigen. Statt von einer einmaligen, massiven Welle, ist eher von einem zunehmenden Anschwellen der Insolvenzen über die nächsten Jahre auszugehen.</p>
<p><strong>Weitere Verlängerung der Aussetzung?</strong></p>
<p>Es gibt Stimmen aus der Politik und aus Branchen wie dem Handel, dem Gastgewerbe oder dem Veranstaltungsbereich, die eine weitere Verlängerung der Maßnahme fordern. Im Prinzip könnte dies rückwirkend ab dem ersten Mai beschlossen werden. Allerdings bekommen solche Vorstöße starken Gegenwind von Kritikern und stoßen auf viel Ablehnung. Letztlich würde eine nochmals verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht die momentanen Probleme der Unternehmen wohl nicht lösen, sondern nur weiter aufschieben. Die bisherigen Unsicherheiten in vielen Geschäftsetagen würden andauern. Und je länger mögliche Insolvenzen verschleppt werden, desto mehr geht dies auch zu Lasten von Gläubigerinnen und Gläubigern.</p>
<p>*Hier finden Sie die <a href="https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-jahr-2020">Pressemeldung</a> der Creditreform zum Insolvenzgeschehen 2020.</p>
<p><em>Sie möchten mehr zum Thema erfahren? Sie suchen Rat und Tat bei den Themen Insolvenz oder Sanierung? Wir unterstützen Sie gern.</em></p>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">beitrag von Frank-Rüdiger Scheffler</h2>				</div>
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									<p><span style="color: #000000; font-family: Arial, sans-serif;"> Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a><a style="color: #000000;" href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">.</a></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Telefon:  +49 351 477 82 51<br /></span></p>
<p><a href="mailto:scheffler@tiefenbacher.de" target="_blank" rel="noopener">scheffler@tiefenbacher.de</a></p>
<p><a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de</a></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://restartmagazin.de/allgemein/aussetzung-der-insolvenzantragspflicht-endet-was-bedeutet-das-fuer-unternehmen/">Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet – was bedeutet das für Unternehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://restartmagazin.de">Restart Magazin</a>.</p>
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		<title>Sanierung und Restrukturierung: Kommunikation schafft Vertrauen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank-Ruediger Scheffler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Apr 2021 12:50:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Corona-Lockdown und kein Ende – bislang haben die Maßnahmen der Regierungen in Bund und Ländern zwar einen Anstieg der Insolvenzen verhindert, aber viele Experten rechnen in den nächsten Monaten mit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://restartmagazin.de/allgemein/sanierung-und-restrukturierung-kommunikation-schafft-vertrauen/">Sanierung und Restrukturierung: Kommunikation schafft Vertrauen</a> erschien zuerst auf <a href="https://restartmagazin.de">Restart Magazin</a>.</p>
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<p>Corona-Lockdown und kein Ende – bislang haben die Maßnahmen der Regierungen in Bund und Ländern zwar einen Anstieg der Insolvenzen verhindert, aber viele Experten rechnen in den nächsten Monaten mit einer Insolvenzwelle. Insbesondere in stark betroffenen Branchen wie dem Handel, der Gastronomie, der Veranstaltungs- und Tourismusindustrie, der Reisebranche oder der von einem tiefgreifenden Strukturwandel betroffenen Automobilindustrie drohen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.</p>



<p>Tritt Insolvenz ein, geht es darum, die wirtschaftlich beste Lösung für alle Beteiligten zu finden sowie das Unternehmen möglichst neu auszurichten und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist zum Beispiel eine moderne Sanierungsmöglichkeit, bei der das Management das operative Geschäft weiterführt. Begleitet und überwacht wird das Verfahren von einem (vorläufigen) Sachwalter, der die Gläubigerinteressen vertritt.</p>



<p>Einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg eines solchen Sanierungsverfahrens leistet immer auch eine einheitliche und fortlaufende kommunikative Begleitung.</p>



<p><strong>Sanierungsprozesse brauchen Vertrauen</strong></p>



<p>Eine offene Kommunikation schafft Vertrauen bei allen direkt und indirekt betroffenen Stakeholder-Gruppen. Und Vertrauen ist ein Faktor, der für ein Unternehmen im Sanierungsprozess wesentlich ist: Denn schließlich benötigt das Management für die anstehenden Entscheidungen, Handlungen und Auswirkungen die Akzeptanz und häufig auch Unterstützung der Beteiligten. Nur so lassen sich Lieferketten erhalten, die Mitarbeiter und Führungskräfte für eine Neuausrichtung und Restrukturierung gewinnen, die Liquidität sichern sowie die Reputation der Firma schützen.</p>



<p><strong>Experten an die Seite holen</strong></p>



<p>Für alle Betroffenen ist eine Insolvenz eine sensible Situation und ein komplexer Prozess, der in der Kommunikation Fingerspitzengefühl erfordert. Es hat sich in vielen Fällen bewährt, wenn sich das Management neben Sanierungsexperten, Juristen, Finanzfachleuten und Steuerberatern auch erfahrene Kommunikationsprofis als Partner mit an Bord holt.</p>



<p><strong>Zentrale Gruppen identifizieren</strong></p>



<p>Bevor es an Entscheidungen und Umsetzungen geht, sind die relevanten Anspruchs- und Einflussgruppen zu identifizieren und zu bewerten. Also: Wer ist von der Restrukturierung direkt betroffen und wer bringt sich möglicherweise proaktiv in den Prozess ein? Wer vertritt welche Interessen? Welche Vernetzungen bestehen untereinander?</p>



<p><strong>Einige zentrale Gruppen im Verfahren:</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Belegschaft und ggf. Arbeitnehmervertretungen</li><li>Gläubiger</li><li>Banken und andere Finanzierer</li><li>Kunden und Lieferanten</li><li>Potenzielle Investoren</li><li>Netzwerkpartner, Politik, Verbände</li><li>Fach- und Lokalmedien</li></ul>



<p>Für einen besseren Überblick empfiehlt es sich hier, eine sogenannte Stakeholder-Map anzufertigen. Auch eine entsprechende Kommunikationsstrategie, die interne und externe Zielgruppen gleichermaßen berücksichtigt, sollte erstellt werden. Beides kann helfen, im richtigen Moment, die richtigen Botschaften und Informationen über die passenden Kanäle an die entsprechenden Zielgruppen zu senden.</p>



<p><strong>Stets von innen nach außen kommunizieren</strong></p>



<p>Nichts ist zum Beispiel schlimmer für die Belegschaft, als aus den Medien zu erfahren, dass ihr Unternehmen in einer Krise steckt. Gerade in der internen Kommunikation sind Ehrlichkeit, Transparenz und Empathie die wesentlichen Faktoren, um Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Reputation nicht zu verlieren. In regelmäßigen Abständen sollte die Belegschaft daher über aktuelle Entwicklungen im Verfahren auf dem Laufenden gehalten werden. Außerdem gilt es, Möglichkeiten des Austausches zu schaffen und vorhandene Kanäle des Unternehmens möglichst übergreifend zu nutzen. Ganz wichtig: Die Mitarbeiterkommunikation muss absolut bodenständig sein – keine „Berater-Sprüche“, kein Um-den-heißen-Brei-Reden, keine leeren Versprechungen machen oder falsche Erwartungen wecken.</p>



<p><strong>Interne und externe Kommunikation abstimmen</strong></p>



<p>Was für die interne Kommunikation in Bezug auf Ehrlichkeit und Transparenz gilt, gilt ebenso für die externe. Mit Aufrichtigkeit bei allen Beteiligten Vertrauen für die Sanierung zu schaffen, ist die Devise. Und letztlich müssen interne und externe Kommunikation auch inhaltlich aufeinander abgestimmt sein: Die Belegschaft erfährt alle wichtigen Informationen immer direkt vom Arbeitgeber, nicht erst aus den Medien – und es sind stets dieselben Informationen.</p>



<p>Die Kommunikatoren müssen das Verfahren laufend für die wesentlichen Stakeholder einordnen, aufziehende „Shitstorms“ oder gezielt gestreute Falschinformationen frühzeitig erkennen und kommunikative Gegenmaßnahmen einleiten. Eine gute Kommunikation ist für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit in der Restrukturierungsphase und auch für einen erfolgreichen Neustart von essenzieller Bedeutung. Ohne professionelle Kommunikation kann die aussichtsreichste Sanierung scheitern.</p>



<p><em>Benötigen Sie Unterstützung in Ihrem Sanierungsprozess? Sprechen Sie uns an:</em></p>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">beitrag von Frank-Rüdiger Scheffler</h2>				</div>
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									<p><span style="color: #000000; font-family: Arial, sans-serif;"> Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a><a style="color: #000000;" href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">.</a></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Telefon:  +49 351 477 82 51<br /></span></p>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://restartmagazin.de/allgemein/sanierung-und-restrukturierung-kommunikation-schafft-vertrauen/">Sanierung und Restrukturierung: Kommunikation schafft Vertrauen</a> erschien zuerst auf <a href="https://restartmagazin.de">Restart Magazin</a>.</p>
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		<title>Insolvenzgeld kann den Sanierungserfolg maßgeblich unterstützen – doch wann erhalten Unternehmen diese Mittel?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank-Ruediger Scheffler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2021 12:02:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Überblick Seit Beginn diesen Jahres gilt das neue Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Damit soll die außergerichtliche Restrukturierung von Unternehmen vereinfacht werden. Doch die neuen Regelungen haben auch Grenzen. Eine [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://restartmagazin.de/allgemein/insolvenzgeld-kann-den-sanierungserfolg-massgeblich-unterstuetzen-doch-wann-erhalten-unternehmen-diese-mittel/">Insolvenzgeld kann den Sanierungserfolg maßgeblich unterstützen – doch wann erhalten Unternehmen diese Mittel?</a> erschien zuerst auf <a href="https://restartmagazin.de">Restart Magazin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="872" class="elementor elementor-872" data-elementor-post-type="post">
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									<p></p>
<p><strong>Ein Überblick</strong></p>
<p>Seit Beginn diesen Jahres gilt das neue Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Damit soll die außergerichtliche Restrukturierung von Unternehmen vereinfacht werden. Doch die neuen Regelungen haben auch Grenzen. Eine Entscheidende betrifft das Insolvenzgeld. Im Rahmen eines präventiven Restrukturierungsverfahrens besteht nämlich kein Anspruch auf diese Ausgleichszahlung. Anders sieht es in einem Regelinsolvenzverfahren oder einer Insolvenz in Eigenverwaltung aus. Doch was ist das Insolvenzgeld eigentlich genau?</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Ausgleich für ausbleibende Löhne und Gehälter</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, kann er also auch die Löhne und Gehälter seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr aufbringen, springt die Bundesagentur für Arbeit ein. Sie zahlt auf Antrag für maximal drei Monate das normale Arbeitsentgelt. Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht dabei rückwirkend ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dessen Ablehnung oder ab Einstellung des Geschäftsbetriebs. Das Insolvenzgeld umfasst neben dem Netto-Arbeitsentgelt unter Umständen auch gewisse Sonderzahlungen, wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Es ist steuerfrei, aber in der Einkommenssteuererklärung anzugeben.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Gezahlt wird rückwirkend</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Den Antrag für die Zahlung müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis spätestens zwei Monate nach der Verfahrenseröffnung bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht haben. Der Effektivität wegen gibt hier in der Regel jedoch der Insolvenzverwalter oder der eigenverwaltende Unternehmer die entsprechenden Formulare an die Belegschaft aus und reicht sie ausgefüllt bei der Behörde ein. Die Auszahlung erfolgt dann unmittelbar von der Agentur für Arbeit an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Insolvenzgeld vorfinanzieren?</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Ist das Unternehmen im Eröffnungsverfahren nicht in der Lage, die Arbeitsentgelte zu bezahlen, so können diese  vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Insolvenzgeld  vorfinanziert werden. Voraussetzung ist eine positive Sanierungsprognose, die vom Verwalter oder vom eigenverwaltenden Unternehmen gegenüber der Agentur dargelegt werden muss. Der Insolvenzverwalter oder eigenverwaltende Unternehmer wendet sich mit Zustimmung der Agentur für Arbeit an eine Bank. Diese zahlt das Insolvenzgeld für die entsprechenden Monate als Darlehen an die Belegschaft aus. Nach Verfahrenseröffnung erhält sie die ausgezahlten Beträge direkt von der Agentur. Die anfallenden Zinsen  werden in der Regel vom Unternehmen übernommen und in die Sanierungskosten einkalkuliert. Mit dieser Vorfinanzierung kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden und die Belegschaft hat die nötige Perspektive und Motivation.</p>
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<p><strong>Mehrfaches Insolvenzgeld?</strong>  </p>
<p>Rutscht ein Unternehmen aufgrund einer gescheiterten Sanierung, z. B. wenn ein Insolvenzplan nicht erfolgreich umgesetzt werden konnte, wieder in die Insolvenz, wird grundsätzlich kein neuerliches Insolvenzgeld gewährt. Für die neuerliche Gewährung von Insolvenzgeld wird ein neues Insolvenzereignis vorausgesetzt. Mithin müssen die „alten“ Insolvenzursachen  beseitigt und neue entstanden sein.</p>
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<p><strong>Über Umlage finanziert</strong></p>
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<p>Finanziert wird das Insolvenzgeld von den Unternehmen selbst – über die sogenannte Insolvenzgeldumlage. Ihre Höhe wird durch eine jährliche Verordnung festgesetzt.  Seit dem ersten Januar 2021 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber  monatlich 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes ihrer Beschäftigten in die Umlage zahlen.</p>
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<p><em>Haben Sie individuelle Fragen zum Insolvenzgeld? Unsere <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/">Experten </a></em><em>stehen Ihnen gern zur Seite.</em></p>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">beitrag von Frank-Rüdiger Scheffler</h2>				</div>
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									<p><span style="color: #000000; font-family: Arial, sans-serif;"> Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a><a style="color: #000000;" href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/">.</a></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Telefon:  +49 351 477 82 51<br /></span></p>
<p><a href="mailto:scheffler@tiefenbacher.de" target="_blank" rel="noopener">scheffler@tiefenbacher.de</a></p>
<p><a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de</a></p>								</div>
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