Möglichkeiten
Eine Insolvenz bietet heutzutage gute Möglichkeiten einer nachhaltigen Sanierung des Unternehmens. Insbesondere bei der Insolvenz in Eigenverwaltung, oder der besonderen Form des Schutzschirmverfahrens erhält die Geschäftsleitung die Chance, das in die Krise geratene Unternehmen selbst neu aufzustellen ohne einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter. Dem Management zur Seite steht dabei ein (vorläufiger) Sachwalter, der im Verfahren eine Kontrollfunktion hat und die Gläubigerinteressen vertritt. Alle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse liegen weiterhin bei der Geschäftsführung, sie bleibt Ansprechpartner für Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter.
Ziel: Sanierung und Erhalt des Unternehmens
Beide Verfahrensarten haben das Ziel, das Unternehmen mit seinen Arbeitsplätzen zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft wiederherzustellen – meist über einen Insolvenzplan. Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung unterscheiden sich jedoch wesentlich bei den Antragsvoraussetzungen sowie den eingeräumten Rechten. Gern informieren wir Sie zu den Unterschieden und prüfen die Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen.
Vorteile von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung:
- Gerichtliche Sanierung als Chance für ganzheitlichen Neustart
- Geschäftsführung führt operatives Geschäft weiter
- Lediglich prüfende und überwachende Funktion Sachwalter
- Sonderkündigungsrechte für unrentable Verträge (ab Eröffnung des Verfahrens)
- Gedeckelte Sozialpläne für Mitarbeiter (vereinfachte Kündigungen Arbeitnehmer möglich)
- Zahlung von Löhnen und Gehälter für bis zu drei Monate durch Bundesagentur für Arbeit (Insolvenzausfallgeld)
- reduzierte Verfahrenskosten
Vertrauen Sie Experten
Aufgrund der Komplexität, der rechtlichen und kaufmännischen Besonderheiten sowie den Anforderungen in der Kommunikation mit den Stakeholdern des Unternehmens (Gläubiger, Kunden, Geschäftspartner etc.) brauchen Sie ein sanierungserfahrenes Team an Ihrer Seite. Wir begleiten seit vielen Jahren Insolvenzen im Mittelstand und haben eine Vielzahl von erfolgreichen Unternehmenssanierungen ermöglicht.
Unsere Leistungen rund um eine Sanierung in der Insolvenz
- Sachverwaltung im Eigenverwaltungsverfahren, Schutzschirm
- Insolvenzverwalter im Regelverfahren
- Rechtliche Begleitung der Geschäftsführung in der Insolvenz
- Unterstützung im Verfahren als Generalbevollmächtigte
- Vertreten von Gläubigerinteressen
- Risiko -und Rechtsberatung, zum Beispiel zu Haftungsfragen
- Arbeitsrecht