Akteure in der Insolvenz

Akteure in der Insolvenz – eine Übersicht

Eine Unternehmensinsolvenz ist ein komplexes Zusammenspiel gerichtlicher, unternehmensinterner, wirtschaftlicher und beratender Akteure. Der Erfolg einer Sanierung hängt hier von klar definierten Rollen, transparenten Zahlen und einer engen Koordination und Kooperation ab. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Akteure und ihre Aufgaben.

1. Gerichtliche und staatliche Akteure

Das Insolvenzgericht (Amtsgericht am Unternehmenssitz)

  • Prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt: Überschuldung, (drohende) Zahlungsunfähigkeit
  • Leitet bei bestehendem Grund das (vorläufige) Insolvenzverfahren ein
  • Bestellt Insolvenzverwalter (Regelverfahren) oder Sachwalter (Eigenverwaltung, Schutzschirm)
  • Eröffnet das Verfahren
  • Schützt vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger
  • Bestätigt den Insolvenzplan

Die Bundesagentur für Arbeit

  • Zahlt für bis zu drei Monate Insolvenzgeld, sichert damit Löhne und Gehälter der Beschäftigten
  • Unterstützt bei der Einrichtung von Transfergesellschaften
  • Begleitet Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

 

2. Zentrale Verfahrensorgane

Der Insolvenzverwalter (Regelinsolvenz)

  • Übernimmt operative und rechtliche Kontrolle über das Unternehmen
  • Sichert und verwertet die Insolvenzmasse, verteilt Erlöse an die Gläubiger
  • Entscheidet über Verträge sowie Fortführung, Verkauf oder Stilllegung des Betriebs

Der Sachwalter (Eigenverwaltung und Schutzschirm)

  • Überwacht eigenverwaltende Geschäftsführung und wirtschaftliche Lage
  • Berichtet an Gericht und Gläubiger
  • Hat Eingriffsrecht bei Pflichtverletzungen des Managements bis hin zur Anregung der Aufhebung der Eigenverwaltung

 

3. Unternehmensinterne Akteure

Die Geschäftsführung

  • Regelinsolvenz: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, Verlust der Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnis
  • Eigenverwaltung und Schutzschirm: Geschäftsführung bleibt im Amt, führt Betrieb operativ weiter, trägt Verantwortung für Sanierung, erstellt Insolvenzplan (mit Beratern)

Die Gesellschafter

  • Haben Einfluss auf Sanierungsstrategie, Finanzierung, Investorenprozess (abhängig von Rechtsform)
  • Können neue Mittel einbringen

Die Mitarbeiter

  • Sichern die Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts
  • Haben Anspruch auf Insolvenzgeld
  • Sind betroffen von Sanierung, Personalabbau, Betriebsübergängen
  • Ihre Einbindung sowie eine transparente Kommunikation sind kritische Faktoren in der Neuaufstellung des Unternehmens

 

4. Gläubiger und Investoren

Die Gläubiger

  • Sind die wirtschaftlich Betroffenen des Verfahrens
  • Typische Gruppen: Banken, Lieferanten, Vermieter, Finanzamt, Mitarbeiter, Kunden
  • Können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden
  • Befriedigung in der Regel über Insolvenzquote und Massezahlungen

Der Gläubigerausschuss

  • Überwachung von Insolvenzverwalter oder eigenverwaltender Geschäftsführung
  • Zustimmung zu wesentlichen Maßnahmen
  • Wird vom Gericht eingesetzt (nicht in jedem Verfahren)

Die strategischen Investoren oder Finanzinvestoren

  • Können ganze Unternehmen oder Unternehmensteile aus der Krise erwerben
  • Stellen Finanzierung für die Sanierung, den Neustart und die langfristige Fortführung sicher

 

5. Berater und Spezialakteure bei Bedarf

Die Berater (Auswahl)

  • Kaufmännische Berater: unterstützen bei Finanz- und Liquiditätssteuerung, Controlling, Sanierungs- und Zukunftsplanung
  • M&A-Berater: strukturieren Verkaufsprozesse, suchen und sprechen mögliche Investoren an, begleiten Verkaufsverhandlungen

Der CRO (Chief Restructuring Officer)

  • Krisen- und Transformationsmanager auf Zeit
  • Stabilisiert das operative Geschäft
  • Wirkt an der Zukunftsstrategie des Unternehmens mit

Der Verfahrensbevollmächtigte

  • Erstellt Insolvenzantrag
  • Begleitet das gesamte Verfahren rechtlich
  • Arbeitet Insolvenzplan aus, begleitet dessen Abstimmung

 

Sie haben Fragen oder stehen vor einem Sanierungsfall? Wenden Sie sich gern an unseren Experten Simon Leopold. Bei rechtlichen oder insolvenzrechtlichen Fragen zu dieser Thematik konsultieren Sie Ihren Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise.

 

FAQ zu den Insolvenzakteuren

Wer führt das Unternehmen in der Insolvenz?
In der Regelinsolvenz der Insolvenzverwalter. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung verantwortlich, überwacht durch den Sachwalter.

Wann wird ein CRO eingesetzt?
Wenn operative Sanierungskompetenz und schnelle Umsetzung erforderlich sind: oft bereits in einer frühen Krisenphase; teilweise mit oder unmittelbar nach Insolvenzantrag oder aber zu Insolvenzbeginn.

 

Welche Rolle spielen Investoren in der Insolvenz?
Investoren ermöglichen Neustart und langfristige Fortführung eines Betriebs durch Übernahme von Unternehmen oder Unternehmensteilen.

Ist ein Verfahrensbevollmächtigter verpflichtend?

Nein. Die Insolvenzordnung schreibt keinen Verfahrensbevollmächtigten vor. Ein Unternehmen kann sich selbst vertreten, z. B. durch Geschäftsführung, Vorstand oder interne Juristen. Gerade bei Eigenverwaltung und Schutzschirm ist rechtliche Begleitung allerdings ratsam.

 

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