Zahlungsunfähigkeit

Wie lässt sich Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig feststellen?

Nicht selten unterschätzt die Geschäftsleitung bestehende finanzielle Schwierigkeiten und reagiert zu spät. Doch jeder Geschäftsführer ist verpflichtet, den wirtschaftlichen Status kontinuierlich zu prüfen, eine eventuelle Insolvenzgefahr zu vermeiden und, wenn erforderlich, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Dieser muss nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Gericht vorliegen. Die Frist ist zwar aufgrund der Corona-Krise bis voraussichtlich 30. September 2020 außer Kraft gesetzt. Jedoch gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur für Unternehmen, die erst durch die Pandemie in die Insolvenzreife geraten sind und gute Sanierungsaussichten haben. Im Regelfall drohen bei Fristverletzung, also einer verschleppten Insolvenz, wirtschaftliche Schäden und oft auch persönliche Haft- und Strafbarkeiten für die Geschäftsführung. Hier erfahren Sie, wie sich die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens realistisch einschätzen lässt.

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Ein Unternehmen gilt rechtlich als zahlungsunfähig, wenn nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen mindestens 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten beglichen werden können. Ob dies der Fall ist, kann die Geschäftsführung durch eine Prüfung in zwei Schritten ermitteln. Im ersten Step wird zu einem Stichtag ein sogenannter Finanzstatus erarbeitet. Ergibt sich aus diesem Status eine Unterdeckung, muss in einem zweiten Schritt durch einen Finanzplan die weitere Entwicklung der Unterdeckung dargestellt werden.

Schritt eins: der Finanzstatus

Im Finanzstatus sind alle fälligen Verbindlichkeiten des Unternehmens anzusetzen. Die Fälligkeit ergibt sich dabei aus den vereinbarten Zahlungszielen und ist bei einem ordnungsgemäßen Buchhaltungs- und Rechnungswesen aus der Kreditoren-OPOS-Liste ersichtlich. Sind Verbindlichkeiten gestundet oder Zahlungspläne vereinbart, sind diese grundsätzlich nicht in den Finanzstatus aufzunehmen. Den fälligen Verbindlichkeiten werden nun alle verfügbaren liquiden Mittel des Unternehmens gegenübergestellt. Dazu zählen Kassen- und Bankguthaben, Schecks sowie nicht ausgeschöpfte und ungekündigte Kreditlinien.

Schritt zwei: der Finanzplan

Zeigt das stichtagsbezogene Ergebnis des Finanzstatus eine Unterdeckung – sind die Verbindlichkeiten also höher als die verfügbaren liquiden Mittel –, muss die Liquidität über einen erweiterten Zeitraum betrachtet werden. Anhand der erwarteten Ein- und Auszahlungen wird dabei in einem Finanzplan dargestellt, ob eine bestehende Liquiditätslücke innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann. In den Finanzplan fließen alle Posten ein, die bei weiterer Geschäftstätigkeit zu Zahlungsmittelzu- oder -abflüssen führen. Dabei sind die jeweiligen Fälligkeiten zu berücksichtigen. Die Mittelzuflüsse können neben der Umsatztätigkeit auch aus weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie Kreditaufnahmen, Gesellschafterdarlehen, Factoring oder der Durchführung von Sale-&-Lease-Back-Transaktionen stammen. Dazu müssen die Maßnahmen jedoch innerhalb des Planungszeitraumes umgesetzt werden können.

Zahlungsstockung oder (drohende) Zahlungsunfähigkeit?

Ergibt sich im Finanzplan, dass eine zu Beginn bestehende Liquiditätslücke nicht geschlossen wird oder sich sogar vergrößert, ist der betrachtete Planungszeitraum auszuweiten. Man muss sichergehen, ob tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit oder nur eine zeitweilige Zahlungsstockung besteht. Letztere liegt vor, wenn eine zehnprozentige Unterdeckung am Ende der betrachteten drei Wochen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes geschlossen werden kann. Mit Finanzstatus und Finanzplan lässt sich auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen. Sie liegt vor, wenn aktuell keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht, dies jedoch mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent zu einem späteren Zeitpunkt eintreten wird.

Frühzeitig gegensteuern: Kapitalbeschaffung, Restrukturierung oder gerichtlicher Weg?

Generell gilt: Je eher ein Unternehmer bei Finanzschwierigkeiten externe Unterstützung sucht, umso größer ist sein Handlungsspielraum. Entsprechend der jeweiligen Situation lassen sich so verschiedene Szenarien gestalten – beispielsweise eine zusätzliche Kapitalbeschaffung, außergerichtliche Sanierung  oder ein Schutzschirmverfahren. Oft ist eine wirtschaftliche Krise nicht nur eine Bedrohung, sondern auch eine Chance zur Reorganisation und für einen erfolgreichen Neustart des Unternehmens.

Haben Sie beispielsweise eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt und suchen Expertenrat oder externe Unterstützung? Dann wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner.

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