KfW-Corona-Kredite

KfW-Corona-Kredite sollen verlängert werden

Da die Corona-Pandemie die Wirtschaft weiter stark unter Druck setzt, verlängert die Regierung das KfW-Programm für Sonderkredite bis 30. Juni 2021. Dazu muss die EU-Kommission zuvor nur noch die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen verlängern.

Schnellkredit für Kleinstbetriebe

Ein wichtiger Baustein des Sonderprogramms ist der KfW-Schnellkredit. Dieses Hilfsangebot wurde kürzlich ausgeweitet: Die Kredite stehen ab sofort auch Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten offen. Abhängig vom letztjährigen Umsatz und bis zu einer Summe von maximal 300.000 Euro können diese den KfW-Schnellkredit beantragen. Jedoch gibt es hier – analog zu den größeren Unternehmen – einige Bedingungen und Einschränkungen zu beachten. So muss der Kreditnehmer mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt sein. Im Zeitraum von 2017 bis 2019 muss die Firma zudem in der Summe Gewinn gemacht haben – sollte das Unternehmen erst seit 2019 aktiv sein, dann entsprechend in diesem kürzeren Zeitraum. Der Betrieb darf bis Ende 2019 zudem nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt haben.

Vorzeitige Tilgung möglich

Auch die Tilgung der Schnellkredite wurde angepasst. Diese kann ab Mitte November 2020 in Teilen auch vorzeitig erfolgen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die tatsächliche Laufzeit der Schnellkredite ist auf zehn Jahre angelegt. Die Haftung für mögliche Kreditausfälle trägt dabei zu 100 Prozent der Staat. Die Bank, über die ein Unternehmen die KfW-Leistung beantragt, ist von Haftungsrisiken komplett freigestellt. Die Schnellkredite sind laut KfW eine wichtige Stütze für den Mittelstand, hier seien bisher bereits fünf Milliarden Euro zugesagt worden. Insgesamt seien bisher rund 95.000 Anträge auf Corona-Hilfen bei der KfW eingegangen – 97 Prozent davon wurden von KMU gestellt.

Eine Meldung der KfW zum Thema finden Sie hier.

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beitrag von Ronny Baar

Geschäftsführer ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG

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