Fleischerei

Werkverträge und Leiharbeit sollen in der Fleischwirtschaft gesetzlich verboten werden

Das Bundeskabinett hat kürzlich ein Eckpunktepapier für die Fleischindustrie beschlossen. Das Papier trägt den Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ und sieht unter anderem das künftige Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit für Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe vor. Diese Unternehmen dürften dann entsprechend nur noch eigene Mitarbeiter beschäftigen. Hinzu kommen die Verpflichtung zur digitalen Arbeitszeiterfassung, die Erhöhung der Strafe bei Arbeitszeitverstößen auf bis zu 30.000 Euro und mehr Kontrollen der Betriebe. Weitere Punkte des Papiers betreffen die Verpflichtung zu Mindeststandards bei der Unterbringung von Arbeitnehmern und eine Informationspflicht der Betriebe hinsichtlich Einsatzort und Unterbringung potenzieller ausländischer Arbeitskräfte.

Verbände üben Kritik

Der Beschluss ist eine Reaktion der Regierung auf Missstände bei Unterbringung und Arbeitsbedingungen, die in der Vergangenheit in einigen Betrieben zu beobachten waren. Zuletzt hatte es zudem gehäuft Corona-Fälle bei Schlachtunternehmen gegeben. Der Tenor aus Regierungskreisen: Die Branche solle zu mehr Verantwortung für Arbeitnehmer verpflichtet werden und sich nicht länger hinter Subunternehmen verstecken können. Unterschiedliche Branchenverbände wie der VDF kritisieren den Vorstoß allerdings als willkürlich und diskriminierend. Entsprechend wird die Wirksamkeit als Arbeitsschutzmaßnahme und die Verfassungskonformität der Regelungen infrage gestellt. Denn es erscheint fraglich, ob es etwa mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass bestimmte Verordnungen nur für einen Industriezweig gelten sollen.

Weiterer Schlag für die Branche

Bevor die derzeitigen Eckpunkte jedoch überhaupt Geltung erlangen, müssen sie erst in Gesetzesform gebracht werden und Bundestag und Bundesrat passieren. Sollten die Regelungen jedoch wie geplant ab ersten Januar 2021 gelten, wäre dies ein weiterer Schlag für eine ohnehin angespannte Branche. Denn die Fleischwirtschaft kämpft seit Längerem mit dem hohen Preisdruck am Markt, Nachwuchssorgen, veränderten Ernährungsgewohnheiten und Vertrauensverlusten durch Krankheitsausbrüche in einzelnen Betrieben. Beobachter befürchten daher, dass durch ein solches Gesetz Teile der hiesigen Produktion verstärkt ins Ausland abwandern könnten.

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