Aktuelles

Restart_Gläubigerausschuss

Was ist eigentlich ein Gläubigerausschuss?

In größeren und komplexen Insolvenzverfahren kann neben der einberufenen Gläubigerversammlung auch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden. Er fungiert als Interessenvertretung sowie Kontrollorgan der Gläubiger und ist mit Vertretern der zentralen Gläubigergruppen besetzt. Bestellt wird der Gläubigerausschuss von der Gläubigerversammlung in ihrer ersten Sitzung, dem sogenannten Berichtstermin.

Umsatzfinanzierung

Kleine Unternehmen anfälliger für Krisen – Umsatzfinanzierung kann die Widerstandskraft erhöhen

Eine Untersuchung hat kürzlich bestätigt, was viele Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder erleben: Kleine Betriebe sind stärker von Krisen wie der Corona-Pandemie betroffen. Doch mit Beweglichkeit, Innovationsbereitschaft und einem strategischen Finanzierungsansatz wie Factoring können auch kleinere Unternehmen solche Herausforderungen stemmen.

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