Sanierungsgutachten

Was ist eigentlich ein Sanierungsgutachten?

Bei Unternehmen, von denen ein sogenanntes IDW S6 Gutachten gefordert wird, liegt in der Regel eine angespannte Geschäftssituation vor. Die GeschäftsführerInnen beziehungsweise Vorstände sind dann angehalten, eine externe Fachperson mit der Erstellung eines solchen Sanierungsgutachtens zu beauftragen. Was das Dokument beinhaltet und wozu es dient, erläutert dieser Beitrag.

Warum verlangen Banken ein Sanierungsgutachten?

Ein Sanierungsgutachten soll den Finanzierungspartnern aufzeigen, ob die Sanierung des Unternehmens überhaupt realistisch ist und langfristig am Markt bestehen kann. Im Fokus stehen dabei seine Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität. Damit bildet das Sanierungsgutachten in existenzgefährdenden Situationen u.U. die Grundlage für eine mögliche Kreditverlängerung. Ein in der Krise befindliches Unternehmen wird ohne das Gutachten eines unabhängigen Beraters in der Regel keine weitere Finanzierung erhalten. 

Sanierungsgutachten nach IDW S 6 Standard

Obwohl eine Krise bei jedem Unternehmen anders verläuft, hat das „Institut der Wirtschaftsprüfer e. V.“ (IDW) die Anforderungen an Sanierungskonzepte herausgegeben. Dieses Regelwerk ist der besagte Standard IDW S 6. Es fasst die Vorgaben zusammen, die vor dem Hintergrund der in Rechtsprechung, Theorie und Praxis vertretenen Auffassungen entwickelt wurden. Dies geschieht dabei konsequent aus der Perspektive eines Wirtschaftsprüfers – nicht etwa eines Juristen.

Der IDW S 6 bildet somit eine Art Gütesiegel für ein Sanierungsgutachten. Liegt es in dieser Form vor, werden einerseits die finanzierenden Banken ihren regulatorischen Anforderungen gerecht. Andererseits können die GeschäftsführerInnen eines Unternehmens ihre straf- und haftungsrechtlichen Risiken minimieren.

Mit vier Fragen zur positiven Fortführungsprognose

IDW S 6 Gutachten werden für gewöhnlich von Wirtschaftsprüfern oder in Kooperation von Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer im Auftrag des Krisenunternehmens erstellt. Damit das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose attestiert bekommt, müssen in einem solchen Sanierungskonzept folgende vier Fragen überzeugend beantwortet werden:

  1. Welche Ursachen haben das Unternehmen in die Krise geführt?
  2. Wie sieht die Zukunftsvision für das Unternehmen aus?
  3. Welche Maßnahmen sind einzuleiten, um die Zukunftsvision zu erreichen?
  4. Ist das Unternehmen sanierungsfähig?

Vorrangiges Ziel der Begutachtung von Krisenunternehmen ist die Feststellung, wie es zu der Krise kam und wie diese beseitigt werden kann. Es gilt auch zu ermitteln, in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet – besteht womöglich Insolvenzgefahr? Weiterhin sind Informationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens zu bewerten. Die Bewertung des eigenen Zahlenwerks muss selbstverständlich mit Blick auf das Wettbewerbsumfeld erfolgen. Außerdem ist zu bestimmen, wo die branchenübliche Rendite liegt und wie es um die Eigenkapitalausstattung des Krisenunternehmens bestellt ist.

Des Weiteren wird ein Leitbild erstellt. Dieses beschreibt das zu sanierende Unternehmen und zeigt Maßnahmen zur Sanierung und Wiederherstellung der Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit auf. Der Unternehmensplan bildet den vorletzten Teil des Sanierungsgutachtens. Am Schluss steht eine zusammenfassende Einschätzung.

Unser Angebot: Wir führen Unternehmen aus der Krise

Die Qualität des Sanierungsgutachtens nach IDW S 6 ist entscheidend für konkrete Maßnahmen der Gläubiger, ggf. weitere externe Finanzierungen. Nur mit einem belastbaren Sanierungsgutachten unter Einbeziehung aller Adressaten  kann die Zukunft eines Unternehmens in Umbruch- und Krisenphasen gesichert werden. Sie möchten mehr über Sanierungsgutachten erfahren? Fragen Sie uns, denn wir kennen uns mit Sanierungen sowie Restrukturierungen aus und haben schon eine Vielzahl von Unternehmen aus Krisensituationen geführt.

Ronny Baar

beitrag von Ronny Baar

Geschäftsführer ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG

Telefon: +49 351 437 55-46

baar@abg-partner.de

www.abg-consulting.de

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