Vergleichsrechnung

Die Vergleichsrechnung – Erfolgsfaktor des Restrukturierungsplans

In der Insolvenzpraxis ist die Vergleichsrechnung längst bekannt und ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzplans. Dazu gibt es Erfahrungswerte und Rechtsprechung, aber bisher keine konkreten Festlegungen in der Insolvenzordnung. Das änderte sich zum Jahresbeginn 2021 mit Inkrafttreten des StaRUG – des neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetztes. Darin ist die Vergleichsrechnung als wesentlicher Bestandteil des Restrukturierungsplans festgeschrieben. Und auch in der Insolvenzordnung wird die Notwendigkeit einer Vergleichsrechnung im Insolvenzplanverfahren nun explizit genannt.

Anforderungen an die Vergleichsrechnung

Die Vergleichsrechnung gehört in den darstellenden Teil des Restrukturierungsplans, der die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen für die Beteiligten beschreibt. Durch die Vergleichsrechnung muss glaubhaft dargelegt werden, dass der vom Schuldner vorgeschlagene Forderungsverzicht für die Gläubiger die vergleichsweise beste Option darstellt. Denn im Rahmen des StaRUG sind Verzichte der Gläubiger nur dann zu rechtfertigen, wenn sie nicht zu deren Schlechterstellung führen. Dazu muss aufgezeigt werden, welche Perspektiven, aber auch welche Gefahren und Risiken bestehen und welche Haftungsrisiken vorliegen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass das Verfahren für wenigstens 24 Monate durchfinanziert ist.

Unterschiedliche Vergleichsszenarien darstellen

Die Vergleichsrechnung zeigt die Werthaltigkeit der betroffenen Gläubigerforderungen vor und nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Um diesen Vergleich vornehmen zu können, ist der Unternehmenswert vor und nach Umsetzung des Restrukturierungsplans – also bei einer Fortführung des Unternehmens – zu bestimmen. Zudem muss aufgezeigt werden, wie sich der Unternehmenswert aus den einzelnen Forderungen der Gläubigergruppen zusammensetzt. Dabei sind die Rangfolge der Forderungen und etwaige Besicherungen zu berücksichtigen. Wird der Restrukturierungsplan erfolgreich umgesetzt, sollte der Unternehmenswert höher sein, als vor dessen Umsetzung. Denn: direkte und indirekte Insolvenzkosten entfallen, Sanierungsgewinne wurden aufgedeckt und das Risiko der Zahlungsunfähigkeit ist gebannt.

Experten raten dazu, der Fortführung nach der Restrukturierung weitere Szenarien zum Vergleich gegenüberzustellen, etwa:

  • Den Verkauf des Unternehmens im Status quo – Machbarkeitsanalyse oder Marktsondierung (Prüfung der Verkaufsfähigkeit des Unternehmens durch externe Berater, inklusive Wertermittlung bei angenommenem Verkauf)
  • Das Insolvenzszenario – Regelabwicklung des Unternehmens (Liquidation/Zerschlagung), Verkauf im Rahmen eines Distressed-M&A-Prozesses, Fortführung durch Planlösung

Unabhängige Expertise in der Sanierung

In der Praxis wird sich die Erstellung einer Vergleichsrechnung im Rahmen des StaRUG oftmals anspruchsvoller gestalten, als bei einem Insolvenzplan. Aufgrund der komplexen Vergleichsszenarien sowie der hohen Anforderungen an die Transparenz und Objektivität der Vergleichsrechnung ist es meist ratsam, sich externe Partner für deren Erarbeitung an Bord zu holen. Ohnehin sind Restrukturierungsverfahren umfang- und voraussetzungsreich, sie erfordern Zeit und Fachkenntnisse. Es können allerdings jederzeit Sanierungs- und Restrukturierungsexperten verschiedener Fachrichtungen sowie unabhängige Gutachter hinzugezogen werden.

Dr. Norman Häring

beitrag von Dr. Norman Häring

 Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung.

Telefon:  +49 351 477 82 50

haering@tiefenbacher.de

www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

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