Insolvenzausfallgelds

Wer zahlt die Löhne, wenn ein Arbeitgeber insolvent ist?

Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, kann es auch die Löhne und Gehälter seiner Belegschaft nicht mehr stemmen. Damit die Beschäftigten aber nicht plötzlich ohne Vergütung dastehen, gibt es das Insolvenzausfallgeld. Damit werden die Löhne und Gehälter in einem eröffneten Insolvenzverfahren, oder wenn ein Unternehmen abgewickelt werden muss, für bis zu drei Monate weitergezahlt.

Die Eckpunkte des Insolvenzausfallgelds

Ausgezahlt wird die Hilfsleistung an die Beschäftigten in der Höhe ihres durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei Monate. Neben dem eigentlichen Verdienst werden auch zusätzliche Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt. Die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden ebenfalls übernommen.

Es ist auch möglich, weitere Einkünfte oder Arbeitslosengeld zu beziehen, während Insolvenzausfallgeld gezahlt wird. Diese Einnahmen werden dann allerdings auf die Hilfe angerechnet. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Unternehmen abgewickelt werden muss und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft oder die Arbeitslosigkeit übergehen oder kurzfristig einen neuen Job antreten.

Wer erhält Insolvenzausfallgeld?

Die Leistung steht allen abhängig Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zu. Neben den regulären Angestellten und Auszubildenden gehören dazu beispielsweise auch Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte. Achtung ist allerdings bei Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie im Familienunternehmen tätigen Familienmitgliedern geboten. Diesen Personen steht nicht zwangsläufig Insolvenzausfallgeld zu.

Bei der angestellten Geschäftsführung ist der Sachverhalt durch den Arbeitsvertrag meist leicht zu klären. Bei geschäftsführenden Gesellschaftern oder aushelfenden Familienmitgliedern kann die Frage dagegen etwas komplexer sein. In der Regel muss die Rentenversicherung in solch einer Situation prüfen, ob es sich tatsächlich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Wie wird Insolvenzausfallgeld beantragt?

Für die Auszahlung der Hilfen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Bei ihr können die Beschäftigten den Antrag auf Insolvenzausfallgeld innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Eröffnung des Verfahrens einreichen. Um das Procedere zu erleichtern, geben meist der Insolvenzverwalter oder die eigenverwaltende Geschäftsführung die entsprechenden Formulare an die Belegschaft aus und reichen sie ausgefüllt samt erforderlicher Belege gebündelt bei der zuständigen Arbeitsagentur ein. Zu den Belegen zählen etwa Insolvenzgeldbescheinigungen, die letzten drei Verdienstabrechnungen und Kopien der Arbeitsverträge. Zudem sollte bei Geschäftsführenden oder beschäftigten Familienmitgliedern im Zweifelsfall der erwähnte Nachweis der Rentenversicherung nicht fehlen.

Häufig muss vorfinanziert werden

Da das Insolvenzausfallgeld erst ab Verfahrenseröffnung beantragt und ausgezahlt wird, ergibt sich in der Praxis ein Problem: Den Mitarbeitern ist es nicht möglich und auch nicht zumutbar drei Monate auf ihr Gehalt zu verzichten und trotzdem weiter zu arbeiten.  Damit die Beschäftigten nicht auf dem Trockenen sitzen, ist die Lösung an dieser Stelle, das Insolvenzausfallgeld über einen Bankkredit vorzufinanzieren. Dafür muss zunächst das Einverständnis der Belegschaft und der Arbeitsagentur eingeholt werden. Sind anschließend die Verhandlungen mit dem Kreditinstitut erfolgreich, streckt dieses das Insolvenzausfallgeld für die jeweiligen Monate vor. Die Tilgung des Darlehens erfolgt nach Verfahrenseröffnung direkt durch die zuständige Arbeitsagentur. Die fälligen Zinsen trägt allerdings das insolvente Unternehmen als Teil seiner Sanierungskosten selbst.

So wird das Insolvenzausfallgeld finanziert

Für die Koordinierung der Hilfen ist zwar die Bundesagentur für Arbeit zuständig, die Mittel dafür stammen allerdings von den Unternehmen selbst: Fast alle Arbeitgeber, die im Inland Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen in die sogenannte Insolvenzgeldumlage einzahlen. Monatlich führen die Betriebe für alle Beschäftigten einen gewissen Betrag ab. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach einem jährlich angepassten Prozentsatz. Im Jahr 2022 zahlen Arbeitgeber pro Beschäftigtem beispielsweise eine Umlage in Höhe von 0,09 Prozent des jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts.

Die Grenzen des Insolvenzausfallgeldes

Das Ausfallgeld ist ein wichtiges Tool für Unternehmen, die wirtschaftlich ins Straucheln geraten sind. Die Beschäftigungskosten sind ein zentraler Posten – eine Entlastung gibt einer Sanierung entsprechend wichtige Impulse. Oft wäre sie ohne das Insolvenzausfallgeld gar nicht denkbar. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Leistung nur in gerichtlichen Verfahren zur Verfügung steht: in der Regelinsolvenz, der Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren. Unternehmen, die sich für eine freie Sanierung oder das neue Restrukturierungsverfahren entscheiden, müssen andere Wege finden, die Lohnzahlungen sicherzustellen. Und selbst wenn Arbeitnehmende Anspruch auf Insolvenzausfallgeld haben, sollte stets dessen zeitliche Begrenztheit im Blick behalten werden. Da Insolvenzen in der Regel länger dauern als drei Monate, müssen Insolvenzverwalter oder eigenverwaltende Unternehmer bereits mittelfristig weitere Lösungen entwickelt haben.

Sie möchten mehr zu Themen wie dem Insolvenzausfallgeld, der Insolvenz oder der Sanierung erfahren? Unsere Expertin Julia Schilling berät Sie gern.

Julia Schilling

Gastbeitrag von Julia Schilling

Rechtsanwältin bei Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt

Telefon: +49 351 319- 047 00

rainschilling@kulitzscher-ettelt.de

www.kulitzscher-ettelt.de

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