Krisenfrüherkennung: Das sollte getan werden

Krisenfrüherkennung: Das sollte getan werden

Die gesamtwirtschaftliche Abkühlung belastet viele Unternehmen. Zahlreiche Firmen sorgen sich vor den sich anhäufenden Herausforderungen. Die Transformation greift in immer mehr Branchen um sich. Um Gefahren für das eigene Unternehmen rechtzeitig erkennen, abzuschätzen und auf diese angemessen reagieren zu können, ist die systematische Krisenfrüherkennung seit 2021 für Geschäftsführer Pflicht. Wir geben Tipps, worauf es ankommt.

Die technische Rezession, die hohen Energiepreise und Produktionskosten, die steigenden Personalausgaben und die Kreditschwierigkeiten belasten die finanzielle Lage vieler Unternehmen. Schnell können daraus ernsthafte Schieflagen der Betriebe werden. Diese rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren und so bestenfalls eine Insolvenz zu verhindern, wird immer wichtiger. Um das zu gewährleisten, müssen Geschäftsführer ein Krisenfrühwarnsystem etablieren. Werden finanzielle Schwierigkeiten durch Überwachungsmaßnahmen rechtzeitig erkannt, können sie proaktiv handeln: ihre Finanzen stabilisieren und Sanierungsmaßnahmen einleiten oder ein Insolvenzverfahren anmelden.

Gesetz zur Krisenfrüherkennung

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das 2021 in Kraft getreten ist, dient dazu, die Sanierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu erleichtern und Insolvenzen zu verhindern. Das Gesetz verpflichtet Geschäftsführende darüber hinaus eben auch, ein Frühwarnsystem zu etablieren, um existenzgefährdende Entwicklungen und drohende Insolvenzen zu erkennen und frühzeitig Maßnahmen zur Abwendung dieser einzuleiten. Grundlage hierfür: die Liquiditätsplanung, die nötig ist, um Haftungsrisiken wie Insolvenzverschleppung zu reduzieren. Durch eine gewissenhafte Planung und konsequentes Monitoring wird deutlich, ob die Firma ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Maßnahmen der Krisenfrüherkennung

Die Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung liegt im Ermessensspielraum der Geschäftsleitung und ist unter anderem von der Unternehmensgröße und der Branche abhängig. Wesentlich ist die Erstellung eines effektiven Frühwarnsystems, das als solide Informations- und Entscheidungsgrundlage dient, um schnell reagieren zu können. Unter anderem der Standard 11 des Instituts der Wirtschaftsprüfer hilft hier bei der praktischen Umsetzung. Unternehmen sollten demnach:

  • Mindestens zwei Jahre finanzseitig vorausplanen, um etwa eine drohende Insolvenz frühzeitig zu erkennen.
  • Ihre Finanzlage regelmäßig analysieren – etwa alle ein bis zwei Wochen – und die Planung entsprechend anpassen.
  • Schlüsselkennzahlen laufend überwachen, darunter Lagerentwicklung, Fremdfinanzierungsgrad, Umsatzentwicklung und Zahlungsverhalten der Kunden.
  • Mögliche Risikofaktoren erfassen und dokumentieren, beispielsweise in den Bereichen Energiemarkt, Rohstoffbedarf, Lieferantenstruktur und Arbeitsmarkt.
  • Spezifische Krisenindikatoren definieren, wie etwa sinkende Umsätze, steigende Kosten oder verschlechterte Liquidität.
  • Regelmäßige Marktanalysen durchführen, unter anderem mittels Chancen-und-Risiken-, Wettbewerbs- sowie Branchenstrukturanalysen, um Veränderungen nachvollziehen.
  • Regelmäßig Berichte aus den einzelnen Abteilungen einholen, damit Führungskräfte und Manager auf dem Laufenden sind und potenzielle Probleme frühzeitig identifizieren können.
  • Aussichtsreiche Gegenmaßnahmen ermitteln und dokumentieren, um im Falle einer drohenden oder eingetretenen Krise handlungsfähig zu sein.
  • Experten wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater oder Steuerberater zur Unterstützung des Krisenmanagements hinzuziehen, sollte dieses intern nicht zu bewerkstelligen sein. Dies ist sogar gesetzlich verpflichtend.
  • Feedback einholen: Mitarbeiterunzufriedenheit oder erhöhte Kundenbeschwerden können auf Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen hinweisen – hier gilt es, rasch Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Bei Fragen zur Krisenfrüherkennung melden Sie sich gerne bei unserem Experten Simon Leopold.

Simon Leopold

Beitrag von Simon Leopold

Geschäftsführer

ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG

Mail: leopold@abg-partner.de

Mehr Informationen: https://abg-consulting.de/

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