Was ist eigentlich ein Gläubigerausschuss?
In größeren und komplexen Insolvenzverfahren kann neben der einberufenen Gläubigerversammlung auch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden. Er fungiert als Interessenvertretung sowie Kontrollorgan der Gläubiger und ist mit Vertretern der zentralen Gläubigergruppen besetzt. Bestellt wird der Gläubigerausschuss von der Gläubigerversammlung in ihrer ersten Sitzung, dem sogenannten Berichtstermin.